Ab Minute 7:22 –
Iris Rohmann und Joanna Vortmann fragen nach Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung und Patientenverfügung.
Die Vorsorgevollmacht gilt in erster Linie für Notfälle. Denn gerade junge Menschen ein hohes Unfallrisiko.
Die Sorgerechtsverfügung sichert minderjährige Kinder ab, sollte den Eltern etwas passieren.
Die Patientenverfügung bestimmt meinen eigenen Willen im Falle dass ich mich nicht mehr äußern kann und bestimmt vor allem medizinische Maßnahmen.
Vielen Dank an Familie Gallerach und unsere Pflegeexpertin Anne Katrin Schulz!